Genau genommen

Der Schlafwagenschaffner ist kein Eisenbahner. Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen kann er frühestens mit 60 in Pension gehen und nicht wie der Kollege von den ÖBB mit 53.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
331.13 Altersgrenze
656.2-05 Eisenbahner
331.82 Arbeitsbedingungen
331.021.812.2 Nachtarbeit
351.83(094.5) ASVG
656.2 ÖBB
177.5 Gleichheit, soziale
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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