Unberechtigte Ansichnahme des Geldes aus einem Bankautomaten : BGH v.16.12.1987

Die Wegnahme einer codierten Eurocheque-Karte in der Absicht, sich unbefugt durch ihre Benutzung und die Eingabe der zugehörigen Geheimzahl Geld aus einem Bankautomaten zu verschaffen und sie sodann dem Berechtigten zurückzugeben, ist eine straflose Gebrauchsentwendung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1988; Nr 7; S 361-365)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-615882 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage