Unberechtigte Ansichnahme des Geldes aus einem Bankautomaten : BGH v.16.12.1987
Die Wegnahme einer codierten Eurocheque-Karte in der Absicht, sich unbefugt durch ihre Benutzung und die Eingabe der zugehörigen Geheimzahl Geld aus einem Bankautomaten zu verschaffen und sie sodann dem Berechtigten zurückzugeben, ist eine straflose Gebrauchsentwendung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1988; Nr 7; S 361-365)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht 343.711 Diebstahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-615882 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |