Gleitend in Pension durch Teilzeitarbeit
Allerdings nur in jenen Branchen, in denen das Arbeitsvolumen wirklich messbar und damit teilbar ist, etwa in Fabriken und Schreibbüros.
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Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Ruhensbestimmungen
331.811 Teilzeitarbeit 331.13 Altersgrenze 368.43 Pensionsversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Allerdings nur in jenen Branchen, in denen das Arbeitsvolumen wirklich messbar und damit teilbar ist, etwa in Fabriken und Schreibbüros. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |