Gleitend in Pension durch Teilzeitarbeit

Allerdings nur in jenen Branchen, in denen das Arbeitsvolumen wirklich messbar und damit teilbar ist, etwa in Fabriken und Schreibbüros.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
331.811 Teilzeitarbeit
331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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