Längere Mittagspause für Beamte gegen den Willen der Gewerkschaften : Pläne des Saarlandes und Baden-Württembergs zur Arbeitszeitverkürzung

Generell können die Bediensteten des Landes, soweit ihr Arbeitsplatz eine Amtsstube ist, ausserhalb der Kernarbeitszeit zwischen neun Uhr dreissig und zwölf Uhr sowie zwischen vierzehn und sechzehn Uhr ihre Arbeitszeit selbst festlegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.81 Arbeitszeit
35.08 Dienst, öffentlicher
331.6 Arbeitsmarktpolitik
329 Parteien, politische
331.811 Arbeitszeit, variable
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:BRD
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