Entlohnung der Kurz-und Teilzeitarbeit im Gastgewerbe : VGH 87/08/0309 v.19.5.1988

Ob ein Anspruch auf einen Zuschlag nach 5 lit. b des Kollektivvertrages für Arbeiter im Gastgewerbe bei jeder Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden zusteht, hängt von der Auslegung der Ausdrücke 'Kurzarbeit' bzw. 'Teilzeitbeschäftigung' ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.614 Kurzarbeit
380.8 Gastgewerbe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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