Entlohnung der Kurz-und Teilzeitarbeit im Gastgewerbe : VGH 87/08/0309 v.19.5.1988

Ob ein Anspruch auf einen Zuschlag nach 5 lit. b des Kollektivvertrages für Arbeiter im Gastgewerbe bei jeder Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden zusteht, hängt von der Auslegung der Ausdrücke 'Kurzarbeit' bzw. 'Teilzeitbeschäftigung' ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.614 Kurzarbeit
380.8 Gastgewerbe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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