Grundrecht auf Umwelt und Gemeinschaftsrecht

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthält keinen Grundrechtskatalog / Der Umweltschutz ist ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel der EG / Die 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte, durch die der EWG-Vertrag geändert worden ist, hat die Bedeutung die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (15 (1988) Nr.11 S.285-294)
VerfasserIn: Krämer, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
342.7 Grundrechte
341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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