Grundrecht auf Umwelt und Gemeinschaftsrecht

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enthält keinen Grundrechtskatalog / Der Umweltschutz ist ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel der EG / Die 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte, durch die der EWG-Vertrag geändert worden ist, hat die Bedeutung die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (15 (1988) Nr.11 S.285-294)
VerfasserIn: Krämer, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
342.7 Grundrechte
341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
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Ablageschlagwort: 351.777 Umweltrecht Dokument Nr. A-615145 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage