Steuerreform begünstigt betriebliche Pensionskassen

Die für eine Steuerbefreiung der künftigen Fonds höchstzulässigen Arbeitgeberbeiträge von maximal zehn Prozent der Bruttolöhne gelten als Betriebsausgaben.Die später ausbezahlte Zusatzpension wird voll versteuert. Zahlt der Arbeitgeber hingegen zur privaten Lebensversicherung seines Mitarbeiters max...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Scharsach, Herta
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Czettel, Adolf
Klassifikation:336.2 Steuerreform
331.171 Pensionskassen
061.1:331 AK
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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