Steuerreform begünstigt betriebliche Pensionskassen
Die für eine Steuerbefreiung der künftigen Fonds höchstzulässigen Arbeitgeberbeiträge von maximal zehn Prozent der Bruttolöhne gelten als Betriebsausgaben.Die später ausbezahlte Zusatzpension wird voll versteuert. Zahlt der Arbeitgeber hingegen zur privaten Lebensversicherung seines Mitarbeiters max...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Czettel, Adolf
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Klassifikation: | 336.2 Steuerreform
331.171 Pensionskassen 061.1:331 AK 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft 336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Steuerreform | Dokument Nr. A-614467 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |