Steuerreform begünstigt betriebliche Pensionskassen
Die für eine Steuerbefreiung der künftigen Fonds höchstzulässigen Arbeitgeberbeiträge von maximal zehn Prozent der Bruttolöhne gelten als Betriebsausgaben.Die später ausbezahlte Zusatzpension wird voll versteuert. Zahlt der Arbeitgeber hingegen zur privaten Lebensversicherung seines Mitarbeiters max...
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Czettel, Adolf
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Klassifikation: | 336.2 Steuerreform
331.171 Pensionskassen 061.1:331 AK 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft 336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die für eine Steuerbefreiung der künftigen Fonds höchstzulässigen Arbeitgeberbeiträge von maximal zehn Prozent der Bruttolöhne gelten als Betriebsausgaben.Die später ausbezahlte Zusatzpension wird voll versteuert. Zahlt der Arbeitgeber hingegen zur privaten Lebensversicherung seines Mitarbeiters maximal 4000 S im Jahr dazu, bleibt die spätere 'Versicherungsrente' zumindest bis zum Kapitalverzehr steuerfrei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |