Auswirkung der Genehmigung einer Kündigung auf die Behaltepflicht : OGH 9 Ob A 114/88 v.11.5.1988

Wurde nicht die Befreiung von der Behaltepflicht, sondern die Kündigung bewilligt, ist der Ausspruch der Kündigung erst nach dem Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides zum nächstmöglichen Termin zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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