863 ABGB

Eine vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern regelmässig gewährte Leistung, mit welcher die Arbeitnehmer rechnen konnten, verliert dann den Charakter der Freiwilligkeit und begründet einen Anspruch auf Zuwendung, wenn sie mangels ausdrücklicher Betonung des freiwilligen, unverbindlichen und jederzeit wide...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (110 (1988) Nr.5 S.333-338)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.141 Gewohnheitsrecht
331.2 Löhne
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 340.141 Gewohnheitsrecht Dokument Nr. A-613917 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage