Rückforderung von Leistungen wegen Verletzung von Meldevorschriften : OGH 10 Ob S 129/87 v.15.12.1987

Zur Verletzung der in 40 ASVG normierten Meldevorschriften genügt leichte Fahrlässigkeit. Für die Rückforderung gemäss 107 ASVG genügt es, wenn der Sozialversicherungsträger die objektive Verletzung einer Meldevorschrift beweist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) Dokument Nr. A-613764 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage