Kündigen ist der schlechtere Weg : Statt Schwerbehinderte zu entlassen, sollten besser ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden

Jeder Arbeitgeber, der mehr als 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt hat, muss mindestens zu sechs Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Erfüllt er diese Quote nicht, wird für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe von 150 Mark fällig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das ÖTV Magazin (1988; Nr 2)
VerfasserIn: Neutzling, Rainer
Schnack, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.59 Behindertenarbeit
331.82 Arbeitsbedingungen
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Arbeitsrecht
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.59 Behindertenarbeit Dokument Nr. A-613484 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage