Kündigen ist der schlechtere Weg : Statt Schwerbehinderte zu entlassen, sollten besser ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden
Jeder Arbeitgeber, der mehr als 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt hat, muss mindestens zu sechs Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Erfüllt er diese Quote nicht, wird für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe von 150 Mark fällig.
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Veröffentlicht in: | Das ÖTV Magazin (1988; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.59 Behindertenarbeit
331.82 Arbeitsbedingungen 331.94 Arbeitnehmerschutz 351.83 Arbeitsrecht 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.59 Behindertenarbeit | Dokument Nr. A-613484 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |