Berufskrankheiten

Eine Generalklausel bestimmt, dass auch Krankheiten, die nicht in der Liste der Berufskrankheiten enthalten sind, im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden können, wenn sie durch Strahlen oder Schadstoffe bei der Berufsarbeit entstanden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1988; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.82 Arbeitsmedizin
613.6 Arbeitshygiene
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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