Berufskrankheiten

Eine Generalklausel bestimmt, dass auch Krankheiten, die nicht in der Liste der Berufskrankheiten enthalten sind, im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden können, wenn sie durch Strahlen oder Schadstoffe bei der Berufsarbeit entstanden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1988; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.82 Arbeitsmedizin
613.6 Arbeitshygiene
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 613.62 Berufskrankheiten Dokument Nr. A-613230 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage