Berufskrankheiten
Eine Generalklausel bestimmt, dass auch Krankheiten, die nicht in der Liste der Berufskrankheiten enthalten sind, im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden können, wenn sie durch Strahlen oder Schadstoffe bei der Berufsarbeit entstanden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1988; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.62 Berufskrankheiten
331.82 Arbeitsmedizin 613.6 Arbeitshygiene |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Generalklausel bestimmt, dass auch Krankheiten, die nicht in der Liste der Berufskrankheiten enthalten sind, im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden können, wenn sie durch Strahlen oder Schadstoffe bei der Berufsarbeit entstanden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |