Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit trotz vereinbarten Endtermins : OGH 9 Ob A 8/87 v.20.5.1987 - AngG: 20 Abs.1
Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäss gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr forts...
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Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Industrie (1988; Nr 26)
Industrie (1988; Nr 26)