Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit trotz vereinbarten Endtermins : OGH 9 Ob A 8/87 v.20.5.1987 - AngG: 20 Abs.1

Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäss gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr forts...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1988; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-613163 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage