Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit trotz vereinbarten Endtermins : OGH 9 Ob A 8/87 v.20.5.1987 - AngG: 20 Abs.1
Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäss gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr forts...
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Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäss gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr fortsetzen zu wollen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |