Koalition will Alters-Teilzeit einführen : Anstelle der bisherigen Vorruhestandsregelung: Einigung der Parteivorsitzenden in dieser Frage wird nachträglich von der FDP bestritten

Nach der bisher diskutierten Konzeption soll eine Teilrente von den Versicherten erst vom 60.Lebensjahr an bei einem Übergang auf Teilzeitarbeit unter Inkaufnahme von Einbussen bei der Rente in Anspruch genommen werden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1988)
VerfasserIn: Forster, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Ruhestand
331.13 Altersgrenze
331.811 Teilzeitarbeit
331.87 Arbeitsorganisation
Region:BRD
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