Handelsvertreter : OGH 9 Ob A 95/87 v.16.12.1987

Steht ein Vertreter erst im Angestelltenverhältnis und wird in der Folge für den Arbeitgeber als freier Mitarbeiter im Provisionsverhältnis weiter tätig, wird er dadurch nicht zum selbständigen Handelsvertreter, wenn er diese Tätigkeit nicht selbständig und gewerbsmässig ausübt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 381.26 Handelsvertreter Dokument Nr. A-612978 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage