Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe : OLG Linz 3B R 10/83 v.3.10.1983
Sollen Unterhaltspflichten des Antragstellers berücksichtigt werden, dann sind auch das Einkommen und das Vermögen der unterhaltsberechtigten Person anzuführen. Zählt zum Vermögen des Antragstellers eine GmbH, dann sind Jahresabschlüsse vorzulegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Verfahrenshilfe
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 11)
Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 11)