Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe : OLG Linz 3B R 10/83 v.3.10.1983

Sollen Unterhaltspflichten des Antragstellers berücksichtigt werden, dann sind auch das Einkommen und das Vermögen der unterhaltsberechtigten Person anzuführen. Zählt zum Vermögen des Antragstellers eine GmbH, dann sind Jahresabschlüsse vorzulegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Verfahrenshilfe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 11)