Wundertüte Weiterbildung : Report: Bildungsurlaub

Die Arbeitgeber in Hessen und in Nordrhein-Westfalen müssen Arbeitnehmern fünf Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub geben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese beiden Ländergesetze als verfassungsgemäss bestätigt, die Arbeitgeber müssen es respektieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Unternehmer (36(1988)Nr.6 S.20-23)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
377.4 Fortbildung
374.7 Erwachsenenbildung
331.86 Ausbildung, betriebliche
65.011.1 Unternehmenspolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-612348 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage