Wundertüte Weiterbildung : Report: Bildungsurlaub
Die Arbeitgeber in Hessen und in Nordrhein-Westfalen müssen Arbeitnehmern fünf Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub geben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese beiden Ländergesetze als verfassungsgemäss bestätigt, die Arbeitgeber müssen es respektieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Unternehmer (36(1988)Nr.6 S.20-23)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
377.4 Fortbildung 374.7 Erwachsenenbildung 331.86 Ausbildung, betriebliche 65.011.1 Unternehmenspolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub | Dokument Nr. A-612348 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |