Erschleichen einer einvernehmlichen Auflösung als Austrittsgrund : OGH 9 Ob A 103/87 v.18.11.1987

Muss der Arbeitgeber erkennen, dass die ausländische Arbeitnehmerin den Inhalt einer ihr zur Unterschrift vorgelegten Erklärung nicht versteht und klärt er sie darüber auch nicht auf, so liegt in der Unterfertigung der Urkunde keine Willenserklärung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1988; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
3-054.6 Ausländer
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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