Verlust des Unterhaltsrechts nach Scheidung : Rechtsfragen
Nach 74 des Ehegesetzes verwirkt der Berechtigte den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rentner und Pensionist ((1988)Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht | Dokument Nr. A-611746 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |