Verlust des Unterhaltsrechts nach Scheidung : Rechtsfragen

Nach 74 des Ehegesetzes verwirkt der Berechtigte den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rentner und Pensionist ((1988)Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-611746 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage