29, 97 Abs.1 Z.15 ArbVG 863 ABGB : OGH 14 Ob A 47/87 v.7.4.1987
Da es im Ermessen der Betriebspartner liegt, was sie als besonderen betrieblichen Anlass im Sinne des 97 Abs.1 Z.15 ArbVG ansehen, fallen Firmenjubiläen ebenso unter diesen Begriff wie Arbeitnehmerjubiläen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1988; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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