29, 97 Abs.1 Z.15 ArbVG 863 ABGB : OGH 14 Ob A 47/87 v.7.4.1987

Da es im Ermessen der Betriebspartner liegt, was sie als besonderen betrieblichen Anlass im Sinne des 97 Abs.1 Z.15 ArbVG ansehen, fallen Firmenjubiläen ebenso unter diesen Begriff wie Arbeitnehmerjubiläen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-611223 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage