1014 ABGB 2 DHG : OGH 4 Ob 180/85 v.18.2.1986

1014 ABGB ist auf Arbeitsverträge analog anzuwenden. Die Ersatzpflicht des Arbeitgebers (AG) erstreckt sich dabei nur auf die mit der konkreten Arbeitsleistung typischerweise verbundenen Sachschäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 2)
VerfasserIn: Jabornegg, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1014 ABGB ist auf Arbeitsverträge analog anzuwenden. Die Ersatzpflicht des Arbeitgebers (AG) erstreckt sich dabei nur auf die mit der konkreten Arbeitsleistung typischerweise verbundenen Sachschäden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog