1014 ABGB 2 DHG : OGH 4 Ob 180/85 v.18.2.1986
1014 ABGB ist auf Arbeitsverträge analog anzuwenden. Die Ersatzpflicht des Arbeitgebers (AG) erstreckt sich dabei nur auf die mit der konkreten Arbeitsleistung typischerweise verbundenen Sachschäden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1988; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-611222 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |