Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft von Bereitschaftsdienst und Ruhezeit : BverwG v.19.1.1988
Die Zuordnung eines bestimmten Bereitschaftsdienstes zur Arbeit oder zur Ruhezeit im Sinne der Arbeitszeitordnung hängt davon ab, in welchem Masse dieser Dienst in seiner konkreten Ausprägung den Betroffenen bindet und belastet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1988; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zuordnung eines bestimmten Bereitschaftsdienstes zur Arbeit oder zur Ruhezeit im Sinne der Arbeitszeitordnung hängt davon ab, in welchem Masse dieser Dienst in seiner konkreten Ausprägung den Betroffenen bindet und belastet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |