Versicherungsschutz

Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses ruht das Arbeitslosengeld für den Zeitraum, in dem Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung gebührt. Bisher musste man sich für diese Zeit freiwillig in der Sozialversicherung weiterversichern / Wer sich für diesen Zeitraum selbst freiwillig weiterversiche...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-610916 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage