Teilnahme von Anwälten an Betriebsversammlungen
Eine verfassungskonforme Auslegung der 43ff. BetrVG muss dazu führen, dass der nichtorganisierte Arbeitgeber, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, zumindest dann einen Anwalt 'hinzuziehen' darf, wenn auch ein Gewerkschaftsfunktionär teilnimmt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41(1988)Nr.18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
347.965 Rechtsanwälte 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine verfassungskonforme Auslegung der 43ff. BetrVG muss dazu führen, dass der nichtorganisierte Arbeitgeber, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, zumindest dann einen Anwalt 'hinzuziehen' darf, wenn auch ein Gewerkschaftsfunktionär teilnimmt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |