Teilnahme von Anwälten an Betriebsversammlungen

Eine verfassungskonforme Auslegung der 43ff. BetrVG muss dazu führen, dass der nichtorganisierte Arbeitgeber, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, zumindest dann einen Anwalt 'hinzuziehen' darf, wenn auch ein Gewerkschaftsfunktionär teilnimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41(1988)Nr.18)
VerfasserIn: Bauer, Jobst-Hubertus
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
347.965 Rechtsanwälte
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-610865 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage