Teilnahme von Anwälten an Betriebsversammlungen
Eine verfassungskonforme Auslegung der 43ff. BetrVG muss dazu führen, dass der nichtorganisierte Arbeitgeber, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, zumindest dann einen Anwalt 'hinzuziehen' darf, wenn auch ein Gewerkschaftsfunktionär teilnimmt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41(1988)Nr.18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
347.965 Rechtsanwälte 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-610865 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |