Zulässigkeit einer Verschlechterung des Spesenersatzes : OGH 9 Ob A 125/87 v.27.1.1988

Da die Bestimmung des 1014 ABGB dispositiv (abdingbar) ist, können diesbezüglich nähere, konkretisierende, auch einschränkende, z.B. pauschalierende Vereinbarungen getroffen werden, sofern kollektivvertragliche Bestimmungen nicht verletzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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