Zulässigkeit einer Verschlechterung des Spesenersatzes : OGH 9 Ob A 125/87 v.27.1.1988
Da die Bestimmung des 1014 ABGB dispositiv (abdingbar) ist, können diesbezüglich nähere, konkretisierende, auch einschränkende, z.B. pauschalierende Vereinbarungen getroffen werden, sofern kollektivvertragliche Bestimmungen nicht verletzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter | Dokument Nr. A-610754 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |