Versicherung muss für Folgeschäden zahlen : OGH klärte, was zu einem Unfall zählt

Gehaftet wird nicht nur für die Schäden, die unmittelbar durch einen Unfall entstehen, sondern auch für die daraus entstehenden Folgeschäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1988)
VerfasserIn: Prager, Tessa
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsverträge
368.025.8 Versicherungsleistungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsverträge Dokument Nr. A-610030 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage