Schutzmassnahmen
Kein Argument ist zu abstrus, als dass es nicht ernsthaft ins Treffen geführt würde, wenn begründet werden soll, warum ein Ehemann, der seiner Frau Gewalt antut, gefälligst unbestraft zu bleiben hat. 'Sie müssten sich allerdings bloss aufmerksam anhören, wie manche Männer über die Notwendigkeit...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Profil (1988; Nr 23)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.54 Sexualverbrechen
343.2/.7 Strafrecht 340.134 Gesetzgebung 34.038 Rechtsprechung 396.2 Frauen: Rechtsfragen 396 Frauenfrage 396.1 Frauen: Gleichberechtigung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen | Dokument Nr. A-609822 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |