Schutzmassnahmen

Kein Argument ist zu abstrus, als dass es nicht ernsthaft ins Treffen geführt würde, wenn begründet werden soll, warum ein Ehemann, der seiner Frau Gewalt antut, gefälligst unbestraft zu bleiben hat. 'Sie müssten sich allerdings bloss aufmerksam anhören, wie manche Männer über die Notwendigkeit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1988; Nr 23)
VerfasserIn: Hammerl, Elfriede
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
343.2/.7 Strafrecht
340.134 Gesetzgebung
34.038 Rechtsprechung
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396 Frauenfrage
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-609822 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage