Haftung der bevollmächtigten Interessenvertretung wegen verspäteter Kündigungsanfechtung : OGH 2 Ob 554/86 v.28.10.1986 - ABGB: 1002ff - ArbVG: 107

Es ist das Verfahren hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie dieses mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geendet hätte / SZ 56/181.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1988; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
061 Interessenvertretungen
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.03 Rechtsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Industrie (1988; Nr 8)