Haftung der bevollmächtigten Interessenvertretung wegen verspäteter Kündigungsanfechtung : OGH 2 Ob 554/86 v.28.10.1986 - ABGB: 1002ff - ArbVG: 107
Es ist das Verfahren hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie dieses mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geendet hätte / SZ 56/181.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
061 Interessenvertretungen 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.03 Rechtsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Industrie (1988; Nr 8)
Industrie (1988; Nr 8)