Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen / Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit von Jamming

Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (15(1988)Nr.1/2 S.1-13)
VerfasserIn: Gornig, Gilbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit
341 Völkerrecht
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog