Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen / Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit von Jamming
Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (15(1988)Nr.1/2 S.1-13)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit 341 Völkerrecht |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |