Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen / Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit von Jamming

Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (15(1988)Nr.1/2 S.1-13)
VerfasserIn: Gornig, Gilbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit
341 Völkerrecht
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