Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen / Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit von Jamming
Der Ätherraum gehört nicht zum Staatsraum, da die elektromagnetischen Wellen nicht beherrscht werden können. Aus der Freiheit des Äthers folgt notwendigerweise der Grundsatz der Funksendefreiheit der Staaten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (15(1988)Nr.1/2 S.1-13)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit 341 Völkerrecht |
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk | Dokument Nr. A-609469 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |