Nachlässigkeit mit schlimmen Folgen : Das Bundesarbeitsgericht zum Schadensersatz bei Betriebsunfällen
Wie sich aus der Grundsatzentscheidung 8 AZR 484/85 v.5.5.1988 des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ergibt, ist die persönliche Haftung des Schadenverursachers auf Vorsatz beschränkt, kann aber seine Firma zur Kasse gebeten werden, wenn sie bei der Auswahl des für den Einsatz der Technik verantwortli...
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-608878 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |