Nachlässigkeit mit schlimmen Folgen : Das Bundesarbeitsgericht zum Schadensersatz bei Betriebsunfällen

Wie sich aus der Grundsatzentscheidung 8 AZR 484/85 v.5.5.1988 des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ergibt, ist die persönliche Haftung des Schadenverursachers auf Vorsatz beschränkt, kann aber seine Firma zur Kasse gebeten werden, wenn sie bei der Auswahl des für den Einsatz der Technik verantwortli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall Dokument Nr. A-608878 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage