Risikohaftung des Arbeitgebers für Betriebsratstätigkeit
Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem, dass der OGH den Schaden, den ein Betriebsratsmitglied bei Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit an seinen Sachen erleidet, als 'arbeitsadäquaten' Schaden erachtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1988; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-608789 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |