Risikohaftung des Arbeitgebers für Betriebsratstätigkeit

Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem, dass der OGH den Schaden, den ein Betriebsratsmitglied bei Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit an seinen Sachen erleidet, als 'arbeitsadäquaten' Schaden erachtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 1)
VerfasserIn: Löffler, Werner
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-608789 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage