Fehler des Geldinstitutes bei Gehaltsüberweisung : ASG Wien 18 Cga 1030/87 v.15.12.1987

Solange das Gehalt nicht bei der Filiale der Bank des Arbeitnehmers eingelangt ist, sodass er darüber verfügen kann, reist es auf Gefahr des Arbeitgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.2 Gehälter
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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