Zur Zulässigkeit von Kompetenzfeststellungsanträgen nach Art.138 Abs.2 B-VG

Art.138 Abs.2 B-VG sieht eine Kompetenzfeststellung durch den VfGH auf Antrag der BReg oder einer LReg vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1988; Nr 1; S 2-11)
VerfasserIn: Moritz, Reinhold
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.55 Bundesländer: Kompetenzen
347.991 Verfassungsgerichtshof
353.9 Landesregierung
342.4 Bundesverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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