Gewinnbeteiligung, Austrittsgrund : ASG Wien 17 Cga 104/86 v.5.5.1987
Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung ist fällig, sobald die Bilanz erstellt ist oder hätte erstellt werden können / Bei Ausscheiden des Dienstnehmers während des Geschäftsjahrs bedarf es nicht der Erstellung einer Zwischenbilanz vielmehr steht ein aliquoter Teil der Gewinnbeteiligung nach Erstellung d...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung ist fällig, sobald die Bilanz erstellt ist oder hätte erstellt werden können / Bei Ausscheiden des Dienstnehmers während des Geschäftsjahrs bedarf es nicht der Erstellung einer Zwischenbilanz vielmehr steht ein aliquoter Teil der Gewinnbeteiligung nach Erstellung der Bilanz zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |